I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Der Tourismusverband Murtal, künftig Tourismusverband genannt, tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden nur als Vermittler auf. Ein Vertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsunternehmen (BU) abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen und ohne jegliche Haftung oder Mithaftung des Tourismusverbandes. Der Tourismusverband vereinbart mit dem Buchenden, dass für den Beherbergungsvertrag sowie für die Vermittlung desselben die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006" (ÖHVB) sowie die hier angeführten ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtswirksamkeit haben. Die ÖHVB stehen unter folgender Internetadresse zum Download bereit: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006
II. Aus den ÖHVB wird insbesondere der Abschnitt “Stornierungen” auszugsweise festgehalten:
-> Bis längstens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Buchender als auch BU, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag einseitig lösen. Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
-> Bis längstens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden kann der Beherbergungsvertrag vom Gast mit einer entsprechenden Stornogebühr aufgelöst werden. Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. Es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 40 Prozent des Arrangementpreises zu bezahlen.
-> Bei Storno bis eine Woche vor dem Ankunftstag beträgt die Stornogebühr 70 Prozent und innerhalb der letzten Woche 90 Prozent des Arrangementpreises.
III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Vertragspartner vereinbaren für den Beherbergungsvertrag sowie den Vermittlungsvertrag österreichisches Recht.
2. Nebenabreden wurden keine getroffen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft – auch über den Bestand des Rechtsgeschäftes – wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes des Tourismusverbandes vereinbart.
5. Erfüllungsort der Leistungen ist die durch den Tourismusverband vertretene Destination.
6. Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen Rechtswirksamkeit haben; zudem erklärt das Beherbergungsunternehmen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu kennen, ausgehändigt erhalten zu haben und vollumfänglich für jede Vermittlung zu akzeptieren.
7. Der Tourismusverband verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen wie auch allenfalls vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Der Tourismusverband ist berechtigt, diese Daten an vom Tourismusverband beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln. Wenn sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, ist der Tourismusverband darüber hinaus berechtigt, die vom Gast erhaltenen Daten zum Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
8. Für den Inhalt des von den Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS BEI GROßVERANSTALTUNGEN ANDERE PREISE GELTEN UND SICH AUCH DIE MINDESTAUFENTHALTSDAUER ÄNDERN KANN!
Impressum gemäß ECG:
Tourismusverband Murtal
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