Häufig gestellte Fragen rund um die Registrierung der Gäste in Gastronomiebetrieben. - Stand 14.5.2021
Wer wird in der Gastronomie registriert:
Pro Haushalt muss eine Person mit Vorname - Zuname - Telefonnummer oder e-mail registriert werden, wenn der Aufenthalt länger als 15 Minuten ist (bei Abholung oder Take-Away entfällt die Registrierung). Außerdem muss er die Ankunftszeit vermerken.
Wie muss ich mich registrieren:
Dem Gastronom ist freigestellt, wie er die Gäste registriert. Ob mit Zettel oder in digitaler Form. Er muss nur sicherstellen, dass er bei Nachfrage der Behörde die Kontaktdaten zur Verfügung stellen kann. In der Steiermark haben sich zahlreiche Betriebe entschlossen mit MyVisit Pass zu arbeiten, um den Gästen möglichst flächendeckend ein einheitliches System anzubieten.
Was geschieht mit den Daten
Diese müssen Datenschutzkonform abgelegt werden und nach 28 Tagen vernichtet. Bei MyVisit Pass werden die Daten verschlüsselt (nur für die Behörde auslesbar) und nach 28 Tagen automatisch gelöscht.